Hey,
Vielleicht haben einige den Legolas Thread von mir nachverfolgt. Ansonsten habe ich eine falsche Figur bekommen. Wenn ich das jetzt zurück schicke und die korrekte bekomme, wie sieht es dann mit Zoll aus ? Nochmal bezahlen oder kann ich mit der Rechnung da was machen ? Oder muss ich das mit dem amazon händler dann regeln ?
Hat da jemand Erfahrungen mit gemacht ?
Einfach ganz genauso den Zoll erklären wie es ist, mit der alten Zoll Rechnung hin und erklären, hatte auch schon mal Ersatz bekommen.
(23.01.2016 02:05)pielandreas schrieb: [ -> ]Dann hast du Pech gehabt, die rücken das Paket dann nicht raus und notfalls wird es zurück gesendet
Und da hat man dann keine Chance, sich das Geld zurückzuholen? Musst du denn nie an der Türe direkt bezahlen?
Ich hatte das glaub erst einmal.
Aber das Problem ist einfach wenn du bezahlt hast nützt dir so ein Schreiben nichts mehr weil Fedex kein Geld zurückgibt.
Du bekommst lediglich eine Gutschrift.
Was mich aber interessieren würde....da man bei Einspruch generell eine Gutschrift bekommt, wie läuft das ab wenn man den Einspruch bewilligt bekommen hat. Kann man dann solch eine Gutschrift für die man eigentlich nie Geld hingelegt hat dann für eine andere Lieferung nehmen ?
Ich habe gefühlt zu 90% immer an der Türe bezahlen müssen, was vor allem nervt weil es immer zu viel war.
Dann leg beim zuständigen Zollamt Beschwerde ein, da gibts direkt Geld bei zuviel bezahlten Geld zurück aufs Konto, Bankdaten nicht vergessen. Versandkosten sind immer zu hoch, alle Fedex Rechnungen sind falsch!!
Ich habe schon mal eine Zollrechnung reklamiert vor Jahren, dass war eine Heidenarbeit, ein hin und her, bis ich endlich mal etwas zurückbekommen habe. Bei dir klingt das alles immer so leicht, als wolle man Butter aufs Brot schmieren.
Ich schreib das zuständige Zollamt schriftlich an, mit dem Sachverhalt, Rechnungen als Kopie beigeheftet das es sonnenklar ist und fertig, sollte aber 2-3Wochen bei sowas dauern, bei Rückfragen T- Nummer angeben fertig.
Da sich hier einige scheinbar gut auskennen wäre ich euch dankbar, wenn ihr mir bei zwei Fragen zur Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer-Erstattung helfen könnt:
1. Bei Ersatzteillieferungen bzw. Komplettaustausch von Ware aus dem EU-Ausland, muss hier nochmals Zoll + Einfuhrabgaben gezahlt werden?
Wenn nicht, wie erkläre ich dem Zoll, dass es sich bei der Lieferung um ein Ersatzteil handelt?
2. Bei der Rücksendung von Ware ins EU-Ausland (ohne Umtausch, reine Rückgabe), erhalte ich auch den Zoll zurück oder nur die Einfuhrumsatzsteuer?
An welches Zollamt muss ich mich wenden? An das, das auf der UPS Rechnung angegeben wird?
Danke für eure Hilfe.
Zu 1: Nein musst du nicht bezahlen, erklär es in deinem Schreiben bzw. beim Zollamt direkt, falls du es abholst, bring das alte Zollschreiben mit und erklär den Sachverhalt, sollte es dann wirklich das identische sein, sollte der Zollmitarbeiter da sicher einlenken. So habe ich es auch schon mal gemacht, da kam beschädigte Ware an, und ich habe ein neues Teil als Ersatz erhalten.
Zu 2. Kann ich dir nicht sagen, frag am besten bei einen Zollamt per Email oder auch Telefon nach, da kann man dir am besten helfen.
Immer an das Zollamt wenden, die es bearbeitet haben, sollte eigentlich immer im Schreiben stehen.