Beide Cavetrolls über Ebay waren defekt. Der bessere hatte keine Kette. Der zweite mehrere Brüche. Jetzt habe ich nur noch meinen eigenen Cavetroll ohne Fehler. Im Laufe eines Sammlerlebens häuft sich einiges an. Habs immer irgendwo hingestellt. Jetzt muss der Platz halt frei werden.
So habe jetzt sogar noch in meinen Auktionen von Bag End Collector Edition und Thorin Exclusive die Bilder aktualisiert woraus hervorgeht das ich davon mehrere hatte. Bin ja froh wenn das Zeug weg ist. Der jetzt angebotene Thori Exclusive und das Bag End Collector Edition habe bis jetzt noch nicht mal aufgepackt.
Ist doch gut, ich prangere niemanden an. Vorsicht ist besser als Nachsicht oder ? Hatte nur immer die selben Fotos mit den gleichen Nummern bei Bag End gesehen. Alles gut, habe ja nur nachgefragt. Dachte eben nicht dass Du 2 Cave Trolls, 2 mal einen defekten Balrog hast. Hatte bei Bag End nur mehrmals die selben Nummern in den Fotos gesehen. Mir kam das halt spanisch vor und dachte ich frag lieber erstmal. Gab genug solche Gauner die eine ähnliche Masche abziehen mit mehreren Accounts...
Mea culpa...
Ich finds schon gut, wenn jemand hier postet, dass ihm bei ebay (oder sonstwo) "komische" Sachen aufgefallen sind
In diesem Fall war es ja leicht zu erklären, aber lieber einmal mehr die restliche Sammlerwelt "gewarnt" als einmal zu wenig.
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir mit euren Erfahrungen helfen.Hab eine Hot Toys Figur in Frankreich ersteigert. Wurde als komplett verkauft. Kam heute und ein paar Hände und ein Teil der Waffe fehlen. Verkäufer behauptet ssie wäre vollständig. Hab mit PayPal bezahlt. Wie soll ich jetzt am Besten weiter verfahren? Und wie sind meine Chancen mit dem Käuferschutz an mein Geld zu kommen? Hatte bisher immer Glück. Danke
(16.12.2017 00:18)Kakihara schrieb: [ -> ]Hallo, ich hoffe ihr könnt mir mit euren Erfahrungen helfen.Hab eine Hot Toys Figur in Frankreich ersteigert. Wurde als komplett verkauft. Kam heute und ein paar Hände und ein Teil der Waffe fehlen. Verkäufer behauptet ssie wäre vollständig. Hab mit PayPal bezahlt. Wie soll ich jetzt am Besten weiter verfahren? Und wie sind meine Chancen mit dem Käuferschutz an mein Geld zu kommen? Hatte bisher immer Glück. Danke
Generell Fall bei Paypal eröffnen. Das Ganze ausführlich in Englisch beschreiben. Bilder sind auch nicht schlecht. Auch gleich angeben, dass du es zurück schicken willst.
Sollte schon klappen.
Danke fossi. Was mich nervt ist, dass ich scheinbar 10 Tage warten muss bis ich einen Fall öffnen kann. Was bringt das. Der Typ streitet es ja ab, da brauch ich ja nicht diskutieren mit ihm groß. Na ja, bin grad im Rage Modus, wills am liebsten gleich klären.
(16.12.2017 00:36)Kakihara schrieb: [ -> ]Danke fossi. Was mich nervt ist, dass ich scheinbar 10 Tage warten muss bis ich einen Fall öffnen kann. Was bringt das. Der Typ streitet es ja ab, da brauch ich ja nicht diskutieren mit ihm groß. Na ja, bin grad im Rage Modus, wills am liebsten gleich klären.
Ich mach deswegen geren bei Sachen, wo ich kein ganz gutes Gefühl habe, ein Unpackvideo. Am Anfang erstmal das Paket und die Versandettiketten und dann so lange, bis man alles weitgehend kontrolliert hat.
Mal ne Frage an alle, die sich damit auskennen:
Wenn ich über ebay was verkaufe und dann mit paypal als Verkäufer die Sache regele, sind die neuen Richtlinien so, dass ich als Verkäufer da geschützt bin? Bisher ging das ja nur bei paypal friends, dass mir niemand eine Rückbuchung reindrücken konnte. Die AGBs haben sich aber geändert. Muss ich dann beweisen, dass da tatsächlich die Statue drinne war, wenn der Verkäufer in Spanien z.B. behauptet, ich hätte ihm drei Liter Milch anstatt der Statue geschickt und sein Geld rückfordert? Oder hat der Typ dann meine Statue und sein rückgebuchtes Geld und für Papyal ist die Sache erledigt? Genau das war ja die üble Lücke in den letzten Jahren bei PP...
(25.12.2017 15:59)Angmarstar schrieb: [ -> ]Mal ne Frage an alle, die sich damit auskennen:
Wenn ich über ebay was verkaufe und dann mit paypal als Verkäufer die Sache regele, sind die neuen Richtlinien so, dass ich als Verkäufer da geschützt bin? Bisher ging das ja nur bei paypal friends, dass mir niemand eine Rückbuchung reindrücken konnte. Die AGBs haben sich aber geändert. Muss ich dann beweisen, dass da tatsächlich die Statue drinne war, wenn der Verkäufer in Spanien z.B. behauptet, ich hätte ihm drei Liter Milch anstatt der Statue geschickt und sein Geld rückfordert? Oder hat der Typ dann meine Statue und sein rückgebuchtes Geld und für Papyal ist die Sache erledigt? Genau das war ja die üble Lücke in den letzten Jahren bei PP...
Was soll sich da in den AGBs geändert haben?
Meines Wissen gibt es nur ein Urteil, was aktuell geprüft wird und was meines Wissen nur regelt, dass man gegen eine PayPal Entscheidung klagen kann.